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Erbrecht |
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Auch
nach der Reform des Erbrechts besteht in diesem Rechtsbereich erheblicher
Beratungs- und Regelungsbedarf. Nur knapp ein Drittel der Deutschen haben
ihren Nachlass durch Testament geregelt. Dabei braucht es nicht mehr als
ein Blatt Papier und einen Schreibstift, um für sich ein rechtswirksames
Testament zu errichten. Anders als gegenseitige Testamente oder Erbverträge
kann das einseitige Testament in handschriftlicher Form errichtet werden.
Auch Ehegatten können ein gemeinsames Testament in handschriftlicher
Form errichten. Beim einseitigen Testament muss der Text vom Testierenden
durchgehend handschriftlich verfasst und von diesen unterschrieben sein.
Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten, indem der Text
von einen der Ehegatten handschriftlich verfasst wird, der sodann von
beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben wird.
Auch bei Verträgen, die eine notarielle Form erfordern, kann es durchaus sinnvoll sein, zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. Während der Notar sich neutral gegenüber den Vertragsparteien verhalten muss, ist der Rechtsanwalt allein den Interessen des Mandanten verpflichtet. Haben Sie Beratungsbedarf? Ich helfe Ihnen gerne
Mein Anliegen ist es, Sie ausführlich und verständlich zu Ihren erbrechtlichen Fragestellungen in einer auch weiterhin hochkomplexen Materie zu informieren und sodann gemeinsam mit Ihnen eine allein auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu erarbeiten. |
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