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Auch nach der Reform des Erbrechts besteht in diesem Rechtsbereich erheblicher Beratungs- und Regelungsbedarf. Nur knapp ein Drittel der Deutschen haben ihren Nachlass durch Testament geregelt. Dabei braucht es nicht mehr als ein Blatt Papier und einen Schreibstift, um für sich ein rechtswirksames Testament zu errichten. Anders als gegenseitige Testamente oder Erbverträge kann das einseitige Testament in handschriftlicher Form errichtet werden. Auch Ehegatten können ein gemeinsames Testament in handschriftlicher Form errichten. Beim einseitigen Testament muss der Text vom Testierenden durchgehend handschriftlich verfasst und von diesen unterschrieben sein. Ehegatten können ein gemeinsames Testament errichten, indem der Text von einen der Ehegatten handschriftlich verfasst wird, der sodann von beiden Ehegatten eigenhändig unterschrieben wird.
Auch bei Verträgen, die eine notarielle Form erfordern, kann es durchaus sinnvoll sein, zuvor anwaltlichen Rat einzuholen. Während der Notar sich neutral gegenüber den Vertragsparteien verhalten muss, ist der Rechtsanwalt allein den Interessen des Mandanten verpflichtet.

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Ich helfe Ihnen gerne

bei der Gestaltung Ihres Testamentes
zum Thema Pflichtteilsansprüche
zum Thema Erbschafts- und Schenkungssteuer
bei Streitigkeiten bzgl. des Erbscheins
Erbschafts- und Schenkungssteuer
als Mitglied einer Erbengemeinschaft zu den Themen Verwaltung und auseinandersetzung des Nachlasses sowie bei Streitigkeiten innerhalb Ihrer Erbengemeinschaft
bei der Gestaltung Ihrer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung

Mein Anliegen ist es, Sie ausführlich und verständlich zu Ihren erbrechtlichen Fragestellungen in einer auch weiterhin hochkomplexen Materie zu informieren und sodann gemeinsam mit Ihnen eine allein auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittene Lösung zu erarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Reform des Erbrechts
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