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Vertragsgestaltung
Zu den wesentlichen Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts zählt die sog. Privatautonomie. Sie ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht des Menschen, seine privaten Lebensverhältnisse in freier Selbstbestimmung und ohne staatliche Hilfe oder Bevormundung zu gestalten (Werner Flume). Eine der wichtigsten Ausprägungen der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit. Sie besagt, dass die Vertragsparteien sowohl den Abschluss, als auch die Form und den Inhalt eines Vertrages grundsätzlich frei bestimmen können, soweit nicht gegen zwingendes Recht, ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen wird. In diesen Grenzen können die Parteien ihre Verträge grundsätzlich frei gestalten.

Vertragsgestaltung ist die Gestaltung von Lebenssachverhalten für die Zukunft mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts (Eckard Rehbinder). Sie beginnt mit der Informationsgewinnung, beinhaltet die Beratung und Belehrung über Rechtsfolgen und Gefahren, die Verhandlungsführung oder Verhandlungsvermittlung und endet mit der Formulierung des Entwurfs und schließlich des Vertrages.
Kernprobleme der Vertragsgestaltung sind die Prognose und die Auswahl der relevanten Regelungskomplexe und deren interessenorientierte Umsetzung in eine rechtssichere Formulierung.

Ich gestalte für Sie Verträge und vertrete Ihre Interessen beim Vertragsvollzug, bei eventuellen Vertragsstörungen und bei der Vertragsabwicklung.

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