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Vertragsgestaltung |
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Zu
den wesentlichen Grundprinzipien des deutschen Zivilrechts zählt die
sog. Privatautonomie. Sie ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht des
Menschen, seine privaten Lebensverhältnisse in freier Selbstbestimmung
und ohne staatliche Hilfe oder Bevormundung zu gestalten (Werner Flume). Eine
der wichtigsten Ausprägungen der Privatautonomie ist die Vertragsfreiheit.
Sie besagt, dass die Vertragsparteien sowohl den Abschluss, als auch die Form
und den Inhalt eines Vertrages grundsätzlich frei bestimmen können,
soweit nicht gegen zwingendes Recht, ein gesetzliches Verbot oder die guten
Sitten verstoßen wird. In diesen Grenzen können die Parteien ihre
Verträge grundsätzlich frei gestalten.
Vertragsgestaltung
ist die Gestaltung von Lebenssachverhalten für die Zukunft mit den Mitteln
und in den Grenzen des Rechts (Eckard Rehbinder). Sie beginnt mit der Informationsgewinnung,
beinhaltet die Beratung und Belehrung über Rechtsfolgen und Gefahren,
die Verhandlungsführung oder Verhandlungsvermittlung und endet mit der
Formulierung des Entwurfs und schließlich des Vertrages. |
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