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Miet-
Pacht- und Wohnungseigentumsrecht |
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In Mietrechtsangelegenheiten vertrete ich sowohl die Vermieter-
als auch die Mieterseite im Wohnungs- und im Gewerbemietrecht. Es ist
mir aus diesem Grunde möglich, die gegensätzlichen Interessenlagen
der beiden Vertragsparteien einzuordnen und so in vielen Fällen meinen
Mandanten Ansätze für eine außergerichtliche Problemlösung
aufzuzeigen.
Häufig
sind die Vertragsverstöße einer Partei jedoch so gravierend,
dass die Vertragsfortführung für die andere Partei nicht zumutbar
ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich wird. |
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