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Miet- Pacht- und Wohnungseigentumsrecht
In Mietrechtsangelegenheiten vertrete ich sowohl die Vermieter- als auch die Mieterseite im Wohnungs- und im Gewerbemietrecht. Es ist mir aus diesem Grunde möglich, die gegensätzlichen Interessenlagen der beiden Vertragsparteien einzuordnen und so in vielen Fällen meinen Mandanten Ansätze für eine außergerichtliche Problemlösung aufzuzeigen.

Häufig sind die Vertragsverstöße einer Partei jedoch so gravierend, dass die Vertragsfortführung für die andere Partei nicht zumutbar ist und eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich wird.
Ich berate Sie zu Fragen des Miet- und Pachtrechts und vertrete Ihre Interessen in Miet- und Pachtrechtsprozessen. Daneben bin ich gerne auch Ihr Ansprechpartner zu Ihren Fragen rund um Ihr Wohnungseigentum.

© RA Bier
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