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Allgemeines
Zivilrecht/Vertragsrecht |
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Das Zivilrecht,
auch Privatrecht oder bürgerliches Recht genannt, regelt - vereinfacht
ausgedrückt - die Rechtsbeziehungen der Bürger in allen Angelegenheiten
des täglichen Lebens. Eines der wichtigsten privatrechtlichen Gestaltungsmittel
ist der privatrechtliche Vertrag.
In dem Begriff Vertragsrecht sind zum einen die für alle Vertragstypen allgemein geltenden rechtlichen Regelungen (allgemeines Vertragsrecht), zum anderen die für bestimmte Vertragstypen geltenden Regelungen (besonderes Vertragsrecht) beinhaltet. Die Regelungen des besonderen Vertragsrechts konkretisieren die Grundregeln des Allgemeinen Vertragsrechts bzw. ändern diese angepasst auf den jeweiligen Vertragstyp ab. Das Regelungswerk ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst. Besondere Vertragstypen sind beispielweise der Kauf-, Tausch- Schenkungsvertrag, der Miet-, Leasing-, Dienst-, Werk- Geschäftsbesorgungsvertrag, der Darlehens- und Bürgschaftsvertrag, das Anerkenntnis, der Vergleich. Weiter enthält das Bürgerliche Gesetzbuch auch Regelungen zu den sog. gesetzlichen Schuldverhältnissen, z.B. dem Bereicherungsrecht (ungerechtfertigte Bereicherung), der Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Deliktsrecht (dem Recht der unerlaubten Handlungen). Ich berate und vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Vertragsrechts und allgemeinen Zivilrechts. |
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