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Verkehrsunfallrecht
Auf unseren Straßen sind täglich Millionen Menschen als Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger unterwegs. Es besteht zu jeder Zeit die Gefahr, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden mit erheblichen wirtschaftlichen und persönlichen Konsequenzen.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, übernehme ich für Sie die Unfallregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners.

Grundsätzlich hat der Unfallverursacher dem Geschädigten alle aus dem Verkehrunfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem schuldlos Geschädigten grundsätzlich zu ersetzen hat. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht wird eine Rechtschutzversicherung in diesem Falle nicht benötigt.

Auch bei einer vermeintlich eindeutigen Sach- und Rechtslage sollten Sie deshalb möglichst frühzeitig anwaltlich Hilfe nachfragen.

Tipp: Auch der beste polizeiliche Unfallbericht ist wenig wert, wenn die Kollisionsstellung der Fahrzeuge bei Eintreffen der Polizei nicht mehr nachvollzogen werden kann und die zunächst noch greifbaren Zeugen das Weite gesucht haben. Zum Zwecke der Beweissicherung am Unfallort sollten Sie deshalb immer folgende Gegenstände in Ihrem Fahrzeug mitführen!
 
Fotoapparat (Wenn Sie kein Mobiltelefon haben, das heute regelmäßig auch über eine eingebaute Digitalkamera verfügt, genügt auch eine Einwegkamera, die für wenige Euro erhältlich ist.)
 
Kreide (für die Anbringung von Markierungen zur Verdeutlichung der Kollisionsstellung der Fahrzeuge)
 
Europäischer Unfallbericht
(Der europaweit einheitliche Unfallbericht ist kein Schuldeingeständnis und bei sorgsamen Ausfüllen beider Beteiligten und bei nur leichten Sachschäden oftmals genauso gut wie ein polizeilicher Unfallbericht. Die Formulare sind beim ADAC oder bei Ihrer Versicherung erhältlich.)
 
Block und Schreibstift
(Notieren Sie Namen und Anschriften von Zeugen!)
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