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Verkehrsunfallrecht |
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Auf
unseren Straßen sind täglich Millionen Menschen als Autofahrer, Radfahrer
oder Fußgänger unterwegs. Es besteht zu jeder Zeit die Gefahr, in
einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden mit erheblichen wirtschaftlichen und
persönlichen Konsequenzen.
Wenn Sie einen Verkehrsunfall erlitten haben, übernehme ich für Sie die Unfallregulierung mit der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Grundsätzlich hat der Unfallverursacher dem Geschädigten alle aus dem Verkehrunfall resultierenden Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, die der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers dem schuldlos Geschädigten grundsätzlich zu ersetzen hat. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht wird eine Rechtschutzversicherung in diesem Falle nicht benötigt. Auch bei
einer vermeintlich eindeutigen Sach- und Rechtslage sollten Sie deshalb möglichst
frühzeitig anwaltlich Hilfe nachfragen.
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