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Familienrecht
Im September 2009 ist mit dem FamFG für das Familienrecht ein neues Verfahrensgesetz in Kraft getreten.
Zuvor war das gerichtliche Verfahren in Familiensachen in verschiedenen Verfahrens-ordnungen geregelt. So waren für manche vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen Eheleuten – obwohl sachlich dem Familienrecht zugehörig – nicht die Familiengerichte, sondern die Zivilabteilungen der Amts- und Landgerichte zuständig.

Durch das FamFG ist die Zuständigkeit des Familiengerichts erheblich ausgeweitet worden. Es ist nunmehr zuständig für alle Streitigkeiten, welche zwischen Eheleuten, Schwiegerkindern, Eltern und Kindern, Verlobten und Lebenspartnern bestehen und dies unabhängig davon, ob die Streitigkeiten im Familienrecht oder Zivilrecht ihre Grundlage haben.

Schwerpunkt meiner familienrechtlichen Tätigkeit ist das Scheidungsrecht.

Trennung und Scheidung sind schmerzliche Einschnitte im Leben eines jeden Menschen.
Ist die Beziehung gescheitert, stellt sich die Frage, wie die mit der Trennung und Scheidung einhergehenden Probleme für beide Seiten befriedigend gelöst werden können.

Die Erfahrung lehrt: Eine gütliche Einigung ist nahezu immer der bessere Weg. Es ist daher erstrebenswert, eine möglichst einvernehmliche Regelung aller im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung klärungsbedürftiger Fragen (Kindesunterhalt, elterliche Sorge, Besuchsregelungen, Kindesaufenthalt, Ehewohnung, Hausrat, Trennungs- und Geschiedenenunterhalt, Zugewinn, Schuldenausgleich etc.) zu erarbeiten. Ziel sollte der „friedliche“ Abschluss einer Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarung und eine danach einverständliche Scheidung sein. Nicht nur das Nervenkostüm beider Ehepartner wird auf diese Weise geschont, es eröffnet sich hierdurch insbesondere die Möglichkeit, gemeinsam Lösungen zu finden, die den jeweils individuellen Interessen der Ehegatten dauerhaft - persönlich wie auch wirtschaftlich - gerecht werden. Eine gütliche Einigung und danach einvernehmliche Scheidung sind regelmäßig die Grundsteine für einen auch nachehelich friedlichen Umgang aller Beteiligten, welcher insbesondere den von Trennung und Scheidung mitbetroffenen Kindern zugutekommt. Schließlich können bei einer einverständlichen Scheidung auch Kosten eingespart werden.

Sprechen Sie mich an!

Ich berate Sie gerne und begleite Sie bei Ihrer Trennung und durch Ihr Scheidungsverfahren.
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