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Obwohl im Einigungsvertrag – in Kraft getreten am 29.09.1990 - die Verpflichtung des Gesetzgebers festgeschrieben worden ist, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch zu schaffen, gibt es dieses bis heute nicht. Der Arbeitsvertrag ist vielmehr eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regelungen in Form von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, nationalen Gesetzen und Verordnungen, supranationalen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Durch umfangreiche Reformvorhaben des Gesetzgebers kommen ständig neue Gesetze und Verordnungen hinzu. Daneben ist kein Rechtsgebiet so sehr durch Einzelfallentscheidungen geprägt wie das Arbeitsrecht.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet wird.

Schon vor dem Abschluss eines Arbeitsvertrages kann eine anwaltliche Beratung durchaus sinnvoll sein. Die Formulierungen in Arbeitsverträgen enthalten oftmals klärungsbedürftiger Fragen. Sie sollten wissen, was Sie unterschreiben und die persönlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Vertragsbestimmungen kennen. Dies gilt für den Arbeitgeber, insbesondere aber für den Arbeitnehmer, dem üblicherweise ein vom Arbeitgeber vorgegebener Vertragstext zu Unterschrift vorgelegt wird.
Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Stolpersteine, so insbesondere die in arbeitsrechtlichen Regelungen vorgegebenen Fristen, deren Versäumung ggf. zu einem vollständigen Rechtsverlust führen kann. So ist z.B. leider keineswegs allgemein bekannt, dass eine Kündigungsschutzklage fristgebunden ist. Die Klage ist innerhalb einer Frist von drei Wochen (Klagefrist) nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einzureichen. Daneben wird häufig übersehen, dass über den Einbezug von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und darin enthaltene Ausschlussklauseln oder über im Arbeitsvertrag vereinbarte Ausschluss-/Verfallklausel für die Geltendmachung arbeitsvertraglicher Ansprüche oftmals sehr kurze Ausschlussfristen gelten.

Gerade in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist es deshalb dringend anzuraten, möglichst zeitnah anwaltlichen Rat nachzufragen.

Ich berate und vertrete Sie gerne, insbesondere

wenn Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben
wenn Ihnen der geschuldete Arbeitslohn nicht gezahlt wird
wenn Sie Fragen haben zu Ihrem Weihnachtsgeld oder Ihren Urlaubsansprüchen
wenn sie sich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Arbeitskollegen ungerechtfertigt behandelt glauben
wenn Sie Fragen zum Mutterschutz oder zur Elternzeit haben
wenn Sie Fragen haben zum Schwerbehindertenrecht

Rechtsschutzversicherung?!
Für die außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz hat jede Partei - unabhängig vom Ausgang - die Kosten des von ihr beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich selbst zu tragen. Gerade für arbeitsrechtliche Angelegenheiten rege ich den Abschluss einer Rechtschutzversicherung ausdrücklich an.
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