Obwohl
im Einigungsvertrag – in Kraft getreten am 29.09.1990 - die Verpflichtung
des Gesetzgebers festgeschrieben worden ist, ein einheitliches Arbeitsgesetzbuch
zu schaffen, gibt es dieses bis heute nicht. Der Arbeitsvertrag ist vielmehr
eingebettet in ein komplexes System arbeitsrechtlicher Regelungen in Form
von Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen, nationalen Gesetzen und
Verordnungen, supranationalen EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Durch
umfangreiche Reformvorhaben des Gesetzgebers kommen ständig neue
Gesetze und Verordnungen hinzu. Daneben ist kein Rechtsgebiet so sehr
durch Einzelfallentscheidungen geprägt wie das Arbeitsrecht.
Ausgangspunkt des Arbeitsrechts ist der Arbeitsvertrag, durch den das Arbeitsverhältnis
überhaupt erst begründet wird.
Schon vor dem Abschluss
eines Arbeitsvertrages kann eine anwaltliche Beratung durchaus sinnvoll sein.
Die Formulierungen in Arbeitsverträgen enthalten oftmals klärungsbedürftiger
Fragen. Sie sollten wissen, was Sie unterschreiben und die persönlichen
und wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Vertragsbestimmungen kennen.
Dies gilt für den Arbeitgeber, insbesondere aber für den Arbeitnehmer,
dem üblicherweise ein vom Arbeitgeber vorgegebener Vertragstext zu Unterschrift
vorgelegt wird.
Von der Begründung des Arbeitsverhältnisses bis hin zu seiner Beendigung
bietet das Arbeitsrecht zahlreiche Stolpersteine, so insbesondere die in arbeitsrechtlichen
Regelungen vorgegebenen Fristen, deren Versäumung ggf. zu einem vollständigen
Rechtsverlust führen kann. So ist z.B. leider keineswegs allgemein bekannt,
dass eine Kündigungsschutzklage fristgebunden ist. Die Klage ist innerhalb
einer Frist von drei Wochen (Klagefrist) nach Zugang der Kündigung beim
Arbeitsgericht einzureichen. Daneben wird häufig übersehen, dass
über den Einbezug von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
und darin enthaltene Ausschlussklauseln oder über im Arbeitsvertrag vereinbarte
Ausschluss-/Verfallklausel für die Geltendmachung arbeitsvertraglicher
Ansprüche oftmals sehr kurze Ausschlussfristen gelten.
Gerade
in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten ist es deshalb dringend anzuraten, möglichst
zeitnah anwaltlichen Rat nachzufragen.
Ich berate und vertrete Sie gerne, insbesondere
|
wenn
Sie eine Abmahnung oder Kündigung erhalten haben |
|
wenn
Ihnen der geschuldete Arbeitslohn nicht gezahlt wird |
|
wenn
Sie Fragen haben zu Ihrem Weihnachtsgeld oder Ihren Urlaubsansprüchen |
|
wenn
sie sich von Ihrem Arbeitgeber oder Ihren Arbeitskollegen ungerechtfertigt
behandelt glauben |
|
wenn
Sie Fragen zum Mutterschutz oder zur Elternzeit haben |
|
wenn
Sie Fragen haben zum Schwerbehindertenrecht |
Rechtsschutzversicherung?!
Für die außergerichtliche Vertretung in arbeitsrechtlichen
Angelegenheiten sowie im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz
hat jede Partei - unabhängig vom Ausgang - die Kosten des von ihr
beauftragten Rechtsanwalts grundsätzlich selbst zu tragen. Gerade
für arbeitsrechtliche Angelegenheiten rege ich den Abschluss einer
Rechtschutzversicherung ausdrücklich an.
|